SEGWAY-NINEBOT MAX G30E II E-SCOOTER MIT GOLD SERVICE
- Max. Geschwindigkeit: 25 km/h
- Max. Reichweite: 65 km
- Ladezeit: 100 % in 6 Stunden
- Motorleistung: 350W
- Reifen: 10” schlauchlose Luftreifen (TUBELESS)
- Max. Traglast: 100 kg
- Gewicht: 19,9 kg
- Maximale Geschwindigkeit bis zu 25 km/h
- Reichweite bis zu ca. 65 km
- Gewicht: 19,9 kg
- Gesamtladezeit von 6 Stunden für eine höhere Reichweite
- Motorleistung: 350 W
- 10-Zoll schlauchlose Luftreifen für ein ruhigeres Fahrgefühl und eine zusätzliche Innenbeschichtung zur Verringerung des Pannenrisikos
- Eingebauter Adapter für schnelles und einfaches Aufladen
- Motor mit Hinterradantrieb für ein optimales Fahrerlebnis
- 20% Steigungswinkel für komfortables Fahren
- Doppel- und regeneratives Bremssystem für mehr Sicherheit und Stabilität
- Zweistufiger Faltmechanismus für einfachen Transport und Lagerung
- Vollständig integrierte Klingel und seitliche Reflektoren für mehr Sicherheit
- Fahrmodi: Eco-, Drive-, Sport- und Fußgänger-Modus für komfortables Fahren
- Farbdisplay für Echtzeit-Informationen während der Fahrt
- Front-, Seiten- und Heckreflektoren mit E-MARK-Zertifizierung
- LED-Leuchten vorne, hinten und an der Bremse sorgen für Sicherheit bei schlechten Lichtverhältnissen
- Bluetooth-Konnektivität: Fahrzeuginformationen und Firmware-Upgrades über die Segway-Ninebot-App
- Smart Battery Management System überwacht die Batterieleistung genau, um die Sicherheit zu erhöhen
WICHTIGE HINWEISE
- Österreich: Der Ninebot E-Scooter ist in Österreich als E-Bike klassifiziert. Das heißt, dass es gesetzlich zulässig ist, euren E-Scooter auf öffentlichen Straßen und Fahrradwegen (und überall sonst, wo Fahrräder erlaubt sind) ohne Kennzeichen und ohne Führerschein zu fahren.
- Deutschland: Bei dem Gerät handelt es sich im Rechtssinn um Fahrzeuge. Das Gerät darf deshalb auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen nicht ohne Zulassung benützt werden. Derzeit gibt es eine solche Zulassung noch nicht. Eine Benutzung ist daher nur auf privaten Grundstücken zulässig. Eine Benutzung im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
- Die Benutzung des Geräts erfordert Geschicklichkeit und eine sportliche Körperkonstitution. Es besteht die Gefahr von Verletzungen durch Sturz oder Kollision. Das Gerät darf nur benutzt werden, wenn der Körper ausreichend geschützt ist (Kopf, Gelenke usw.), und auch dann nur auf Flächen ohne Hindernisse.
- Sie benutzen das Gerät auf eigene Gefahr.
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